Termine und Vorträge
Vortrag Behindertentestament
Stirbt ein Elternteil ohne geregeltes Testament, werden die Kinder gesetzliche Erben. Das gilt auch für Kinder mit Behinderung. Erhalten diese Sozialleistungen, versucht der Staat auf das ererbte Vermögen zuzugreifen. Die Erbschaft stellt nach dem Sozialhilferecht verwertbares Einkommen und Vermögen dar, wenn die Einkommens- und Vermögensgrenzen überschritten werden.
Die Konsequenz: Ein Erbe mit Behinderung kann von heute auf morgen zum Selbstzahler werden.
Die Lösung: Ein sogenanntes Behindertentestament. Wird das Testament geschickt gestaltet, verhindert es den Zugriff von Sozialbehörden auf das ererbte Vermögen.
Gleichzeitig sichert es dem Erben mit Behinderung zusätzlich zu den staatlichen Sozialleistungen Zuwendungen aus dem Nachlass, die zu einer spürbaren Verbesserung seiner Lebensqualität führen.
Frau Ruth Mundanjohl, Fachanwältin für Erbrecht, informiert am Donnerstag, den 13. November 2025 um 18.30 Uhr über die notwendigen Inhalte eines Behindertentestaments, das die Belange sämtlicher Familienangehörigen berücksichtigt und zu einem optimalen Ergebnis für Erben mit Behinderung führt. Die Veranstaltung findet im FREIraum der Fritz-Berger-Stiftung Lörrach, Chesterplatz 9, 2. OG, 79539 Lörrach statt.
Eine Teilnahme ist nur nach Anmeldung bis zum 06. November 2025 möglich. Melden Sie sich jetzt unter eutb@ fritz-berger-stiftung.de oder der Telefonnummer 07621 5796820 / 5796821 an.
Das Team der EUTB® der Fritz-Berger-Stiftung Lörrach freut sich auf Ihre Teilnahme.